Beitragsordnung des SportClub Wimsheim e.V.

 

Diese Beitragsordnung regelt gemäß §5 und §13 der Vereinssatzung alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

§ 1 Beschlüsse

Der Jahresbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Jahresbeiträge treten zum 1. Januar des Folgejahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss auch einen anderen Termin für das Inkrafttreten der neuen Beiträge festsetzen.

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Beitragsklasse | Mitgliederart | Beitragshöhe

1 | Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre | 35,00 €

2 | Erwachsene | 45,00 €

3 | Familienbeitrag | 100,00 €

 

  1. Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden veröffentlicht.

  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassier vorzulegen.

  3. Jugendliche, die das 21. Lebensjahr erreicht haben, müssen ab dem 01.01. des nächsten Geschäftsjahres den Beitrag eines Erwachsenen entrichten. Sie sind somit eigenständige Mitglieder und nicht mehr im Jugend- oder Familienbeitrag enthalten.

  4. Bei Minderjährigen übernehmen die gesetzlichen Vertreter die Haftung für die Beitragsschuld.

  5. Änderungen in den Mitgliederdaten, wie Anschrift oder Bankverbindung, sowie persönliche Änderungen, die für das Beitragswesen relevant sind, müssen umgehend der Mitgliederverwaltung mitgeteilt werden. Versäumnisse gehen nicht zu Lasten des Vereins; entstandener Schaden ist auszugleichen.

  6. Kosten für Rückbelastungen von Einzugsaufträgen, die aufgrund unzureichender Kontodeckung oder fehlender Kontoänderung entstehen, trägt das Mitglied.

  7. Der Jahresbeitrag wird per SEPA-Lastschrift zum 01. Februar jeden Jahres eingezogen. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, überweisen bis spätestens 05. Februar unter Angabe einer Bearbeitungsgebühr von 2,00 €. Mahngebühren betragen 5,00 € pro Mahnung.

  8. Beitragskonto des Vereins:
    IBAN: DE57 6665 0085 0007 8730 50
    BIC: PZHSDE66
    Kreditinstitut: SPK Pforzheim
  1. Bei Eintritt während des Jahres wird pro Mitgliedsmonat 1/12 des Jahresbeitrages berechnet. Das neue Mitglied erhält eine Aufnahmebestätigung.

  2. Abteilungen können zur Deckung abteilungsbezogener Ausgaben Abteilungsbeiträge erheben. Höhe und Zweck werden in der Abteilungsversammlung beschlossen.

  3. Sportinteressierte können bis zu 3 Wochen kostenfrei an Übungsstunden teilnehmen („Schnupperteilnahme“). Versicherungsschutz besteht im Rahmen der WLSB-Sportversicherung.

§ 3 Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass

Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer gestellten Mitgliedern kann auf Antrag und nach Genehmigung des Vorstandes Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass gewährt werden.


§ 4 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Die Beitrags-, Gebühren- und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

§ 5 Mitgliederdatei

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert und absolut vertraulich behandelt.


§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Kündigungen der Mitgliedschaft können grundsätzlich nur schriftlich zum Jahresende bis zum 31. Oktober gegenüber einem Mitglied des Vorstands erfolgen.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch Beschluss des Vereinsrates am 29.03.2010 in Kraft.


Stand: August 2024